1. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2024

Aushängezeitraum: 15.03.2024 - 31.12.2024

Kundmachung

  

Im Sinne des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat der Gemeinde St. Gotthard im Mühlkreis in der am 14. März 2024 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2024 von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt.

 

Der Nachtragsvoranschlag kann während der Amtsstunden eingesehen werden. Der Nachtragsvoranschlag ist auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.sanktgotthard.at abrufbar. 


Der Bürgermeister:

 

Ing. Manfred Wurzinger

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